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   OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11   

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OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11 (https://dejure.org/2013,50220)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2013 - NC 2 B 351/11 (https://dejure.org/2013,50220)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - NC 2 B 351/11 (https://dejure.org/2013,50220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KapVO § 19; DAVOHS § 7
    Regellehrverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    Im Falle der nachträglichen Aufdeckung ungenutzter Kapazitäten im Gerichtsverfahren verlangt das aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Kapazitätserschöpfungsgebot lediglich, dass unter den konkurrierenden Studienplatzbewerbern überhaupt eine Auswahl stattfindet, damit die frei gebliebenen Studienplätze besetzt werden können (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 7 C 17.89 -, juris Rn. 17).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 1989 a. a. O. m. w. N.) ist die Auswahl durch das Los bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Orientierung an den Auswahlkriterien, die die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (heute die Stiftung für Hochschulzulassung) bei der Vergabe der ausgewiesenen Studienplätze anwendet.

  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - NC 2 B 58/09

    Annahme klinischer Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde und

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    Der erkennende Senat habe in seinem Beschluss vom 2. September 2010 (NC 2 B 58/09, juris Rn. 48), in dem er von der Kostenverteilung anhand der Loschance zugunsten der Kostenaufhebung abgerückt sei, ausgeführt, eine Kostenentscheidung, die dichter an den tatsächlichen Erfolgsaussichten der jeweiligen Studienbewerber liege, würde dann ermöglicht, wenn die Antragsgegnerin eine "Reserveliste" erstellen würde, auf der die im Rahmen der kapazitären Vergabe nicht berücksichtigten Bewerber anhand der Vergabekriterien der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen in eine Reihenfolge eingeteilt werden.

    Regelmäßig besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen werden müssen (Senatsbeschl. v. 2. September 2010 - NC 2 B 58/09 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 12.12.2012 - NC 2 B 320/11

    Anspruch auf Zugang zum Studiengang der Zahnmedizin; Einbeziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    4 Nach Hinweis des erkennenden Senates auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2012 - NC 2 B 320/11 - hat die Antragstellerin ihre Ausführungen ergänzt.

    13 Zudem wäre kapazitätsmindernd zu berücksichtigen, dass entgegen der Berechnung des Verwaltungsgerichts die fünf Behandlungseinheiten der Parodontologie nicht in die Berechnung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 KapVO einzubeziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Dezember 2012 - NC 2 B 320/11 -, juris).

  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zur Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess bei Antrag (§ 123 VwGO) auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    Auch wenn das letztgenannte Verfahren der gleichmäßigen Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien besser entspricht, die angesichts der Chancengleichheit der Bewerber verfassungsrechtlich geboten ist, bestehen gegen die Anwendung des Losverfahrens ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschl. v. 29. September 2008 - 1 BvR 1464/07 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    20 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 1, 2 GKG (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005, NVwZ-RR 2006, 219).
  • OVG Sachsen, 16.07.2010 - NC 2 B 42/09

    Pauschal berechnete, klinische Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    16 Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16. Juli 2010 - NC 2 B 42/09 -, juris Rn. 47 ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    Das Ermessen ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juli 2007 - 7 C 10.86 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2009, SächsVBl. 2009, 290, 292; Beschl. v. 26. Juli 1999, SächsVBl. 2000, 158, 160).
  • OVG Sachsen, 05.09.2011 - NC 2 B 300/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 351/11
    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 5. September 2011 - NC 2 B 300/10 -, juris Rn. 16 ff. ausgeführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14

    Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche

    Die Auswahl durch das Los ist bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Orientierung an den Auswahlkriterien, die die Stiftung für Hochschulzulassung bei der Vergabe der ausgewiesenen Studienplätze anwendet (so auch SächsOVG, Beschl. v. 22.01.2013 - NC 2 B 351/11 -, juris).
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